Antrags- und Prüfverfahren
Kostenbeitrag
Ab 1. Januar 2025 gelten für die Erstverleihung des Qualitätsprädikates folgende Kostenbeiträge (zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer):
- 3.150 € für Städte und Gemeinden unter 5.000 Einwohner
- 3.700 € für Städte und Gemeinden über 5.000 Einwohner
- 4.200 € für Städte über 20.000 Einwohner
- 4.550 € für Städte über 50.000 Einwohner
- 5.000 € für kreisfreie Städte
Für die Verleihung eines Folgeprädikates gelten folgende Kostenbeiträge (zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer):
- 2.850 € für Städte und Gemeinden unter 5.000 Einwohner
- 3.350 € für Städte und Gemeinden über 5.000 Einwohner
- 3.850 € für Städte über 20.000 Einwohner
- 4.150 € für Städte über 50.000 Einwohner
- 4.650 € für kreisfreie Städte
Die erste Hälfte des Kostenbeitrages wird mit Antragsstellung und die zweite Hälfte nach erfolgter Vor-Ort-Prüfung zur Zahlung fällig.
Antragsfrist
Anträge auf erstmalige Verleihung des Qualitätsprädikates können fortlaufend gestellt werden. Bei Anträgen für ein Folgeprädikat, muss das Prüfverfahren vor Ablauf der Gültigkeit des vorangegangenen Qualitätsprädikates abgeschlossen oder zumindest begonnen werden.